WLAN Gastzugang
Internet für Gäste - Schutz vor Missbrauch
Bieten Sie Ihren Gästen Internet-Zugang an? Dann schützen Sie sich vor Missbrauch.
Als Vertragspartner des ISP (Internet Provider) haften Sie dafür, wenn Ihr Internetzugang für rechtswidriges Verhalten z.B. für unerlaubtes Filesharing, benutzt wird.
Rechtswidriges Verhalten im Internet
Was kann rechtswidriges Verhalten im Internet durch einen Gast sein?
- Illegales Herunterladen von Bilddateien, Musik und Filmen oder deren Veröffentlichung im Internet,
- Teilnahme an Tauschbörsen, dem so genannten Filesharing,
- Besuch von Internetseiten, deren Inhalte strafrechtlich verfolgt werden (z.B. Kinderpornografie),
- Verbreitung von Inhalten durch Ihren Gast, die gesetzeswidrig sind (z.B. Beleidigungen, Volksverhetzung)
So können Sie das Internet für Ihre Gäste schützen
Unterschreiben Sie mit Ihren Gästen eine Nutzungsvereinbarung
- Allergrößte Dringlichkeit legen Sie bitte auf die Formulierung einer Nutzungsvereinbarung – egal, ob Sie Internetnutzung kostenpflichtig oder unentgeltlich anbieten.
- Klären Sie in dieser Vereinbarung Ihren Gast über Erlaubtes und Verbotenes auf.
- Integrieren Sie eine Klausel, in der Sie als Vermieter (Inhaber des Internetzugangs, WLAN-Inhaber) von Ansprüchen Dritter freigestellt werden.
- Lassen Sie Ihren Gast diese Nutzungsvereinbarung vor der Nutzung unterzeichnen.
Kostenlose Vereinbarungen bzw. Musterverträge für die Nutzung von WLAN und für die Computer-Nutzung finden Sie zum Download oder als Formulierungshilfe rechts auf dieser Webseite zum downloaden.
Sichere Zugangslösungen
1. Hotspot eines Internetproviders
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie für Ihre Gäste einen Internetzugang über einen Hotspot einrichten. Dann sind Sie lediglich Vermittler zwischen dem Hotspot-Anbieter und Ihrem Gast. Und so funktioniert´s:
Ihr Gast erhält einen Zugangscode sowie ein Passwort und kann sich über den Hotspot in das Internet einwählen. Er surft im Netz mit der IP-Adresse des Providers. Bei Missbrauch liegt das Risiko der Haftung beim Provider. Beachten Sie in Ihrem Vertrag mit dem Hotspot-Anbieter,
Ihr Gast erhält einen Zugangscode sowie ein Passwort und kann sich über den Hotspot in das Internet einwählen. Er surft im Netz mit der IP-Adresse des Providers. Bei Missbrauch liegt das Risiko der Haftung beim Provider. Beachten Sie in Ihrem Vertrag mit dem Hotspot-Anbieter,
- dass der Provider Ihren Gästen einen eigenen WLAN-Zugang zum Internet bereitstellt. Wenn sich ein Gast z.B. über den DSL-Anschluss Ihres Hauses in das Internet einwählt und gesetzeswidrig handelt, stehen Sie in der Haftung,
- dass es keine Klausel gibt, in der Ihr Hotspot-Anbieter die Haftung bei Internet-Missbrauch Ihnen in die Schuhe schiebt.
2. Besondere Softwarelösungen für Gästeunterkünfte
Der Markt bietet Ihnen spezielle Software, wenn Sie Ihren Gästen einen eigenen Zugang zum Internet einrichten möchten (z.B. Envel WLAN-BS). Dieses Programm schließt unerwünschte Internet-Nutzungen von vornherein aus und liefert zudem ein Protokoll aller Internetbesuche Ihrer Gäste. So können Sie zu jeder Zeit die Internetaktivitäten Ihrer Gäste genau überprüfen.
Muster Nutzungsvereinbarung